203 C 175/07•Amtsgericht Köln, 2007-08-01, 203 C 175/07
Amtsgericht Köln, 2007-08-01, 203 C 175/07
203 C 175/07Gericht erster Instanz01.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 203 C 175/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-01
Aktenzeichen: 203 C 175/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0801.203C175.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 203
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 763,17 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.