Amtsgericht Köln, 2007-08-28, 138 C 358/07

138 C 358/07Gericht erster Instanz28.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 138 C 358/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-28

Aktenzeichen: 138 C 358/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0828.138C358.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 138

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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