222 C 399/06•Amtsgericht Köln, 2007-08-30, 222 C 399/06
Amtsgericht Köln, 2007-08-30, 222 C 399/06
222 C 399/06Gericht erster Instanz30.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 222 C 399/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-30
Aktenzeichen: 222 C 399/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0830.222C399.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 222
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag von 172,96 € für den Zeitraum vom 30.05.2006 bis zum 06.09.2006 zu zah-len.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe eines Teilbetrages von 172,96 € in der Hauptsache erledigt ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird wechselseitig nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.