Amtsgericht Köln, 2007-09-10, 142 C 231/07

142 C 231/07Gericht erster Instanz10.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 231/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-10

Aktenzeichen: 142 C 231/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:0910.142C231.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Gebührennote der Rechtsanwälte Dr. K. & Partner vom 26.03.2007, endend auf 736,02 Euro abzüglich von der Beklagten gezahlten 569,41 Euro freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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