Amtsgericht Köln, 2007-10-02, 134 C 313/07

134 C 313/07Gericht erster Instanz02.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 134 C 313/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-02

Aktenzeichen: 134 C 313/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:1002.134C313.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 134

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.086,00 € sowie 111,45 € zu zahlen, jeweils zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2007;

im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 69 %, die Beklagte 31 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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