134 C 313/07•Amtsgericht Köln, 2007-10-02, 134 C 313/07
Amtsgericht Köln, 2007-10-02, 134 C 313/07
134 C 313/07Gericht erster Instanz02.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 134 C 313/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-02
Aktenzeichen: 134 C 313/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:1002.134C313.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 134
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.086,00 € sowie 111,45 € zu zahlen, jeweils zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2007;
im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 69 %, die Beklagte 31 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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