134 C 314/07•Amtsgericht Köln, 2007-10-02, 134 C 314/07
Amtsgericht Köln, 2007-10-02, 134 C 314/07
134 C 314/07Gericht erster Instanz02.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 134 C 314/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-02
Aktenzeichen: 134 C 314/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:1002.134C314.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 314
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 869,00 € sowie weitere 97,07 € zu zahlen, jeweils zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2007; im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 73 %, die Beklagte 27 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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