269 C 137/08•Amtsgericht Köln, 2007-10-08, 269 C 137/08
Amtsgericht Köln, 2007-10-08, 269 C 137/08
269 C 137/08Gericht erster Instanz08.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 269 C 137/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-08
Aktenzeichen: 269 C 137/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:1008.269C137.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 269
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.963,65 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.10.2006 sowie vorgerichtliche nichtanrechenbare Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 148,33 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10% und die Beklagte zu 90%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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