145 C 69/07•Amtsgericht Köln, 2007-10-19, 145 C 69/07
Amtsgericht Köln, 2007-10-19, 145 C 69/07
145 C 69/07Gericht erster Instanz19.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 145 C 69/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-19
Aktenzeichen: 145 C 69/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:1019.145C69.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 145
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.435,15 € nebst Zinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz aus 1.419,85 € seit dem 01.04.2007 und weitere 22,75 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2007 sowie 3,- € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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