807 OWI 234/07•Amtsgericht Köln, 2007-11-29, 807 OWI 234/07
Amtsgericht Köln, 2007-11-29, 807 OWI 234/07
807 OWI 234/07Gericht erster Instanz29.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 807 OWI 234/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-29
Aktenzeichen: 807 OWI 234/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:1129.807OWI234.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 807
Tenor
Der Betroffene wird wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 9 Abs. 1 OWiG, 19 Abs. 1a Nr. 1, 7c S. 1 Nr. 1 GüKG iV. m. Art. 3 Abs. 1 VO/EWG Nr. 881/92,
zu einer Geldbuße von 3000,-- EURO kostenpflichtig verurteilt.
Dem Betroffenen wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Raten von 500,-- € zu zahlen, beginnend ab dem 1. Monat der auf die Rechtskraft des Urteils folgt, jeweils zum 3. Werktag des Monats.
Gerät der Betroffene mit einer Rate mehr als 10 Tage in Zahlungsrückstand, ist der gesamte Restbetrag sofort fällig.
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