143 C 351/07•Amtsgericht Köln, 2007-12-12, 143 C 351/07
Amtsgericht Köln, 2007-12-12, 143 C 351/07
143 C 351/07Gericht erster Instanz12.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 143 C 351/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-12
Aktenzeichen: 143 C 351/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:1212.143C351.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 143
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.
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