206 C 129/07•Amtsgericht Köln, 2007-12-17, 206 C 129/07
Amtsgericht Köln, 2007-12-17, 206 C 129/07
206 C 129/07Gericht erster Instanz17.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 206 C 129/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-17
Aktenzeichen: 206 C 129/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2007:1217.206C129.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 206
Tenor
Die Klage wird als im Urkundsprozess unstatthaft abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerseite bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Be-
trags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung
Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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