137 C 633/06•Amtsgericht Köln, 2008-01-07, 137 C 633/06
Amtsgericht Köln, 2008-01-07, 137 C 633/06
137 C 633/06Gericht erster Instanz07.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 633/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-07
Aktenzeichen: 137 C 633/06
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0107.137C633.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 137
Tenor
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils vom
-
- 2007 verurteilt, den Kläger von einer Verbindlichkeit gegenüber Rechtsanwalt N. I. in Höhe von € 1.026,60 freizustellen.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.
Die Kosten seiner Säumnis im Termin vom 26. 7. 2007 trägt der Kläger.
Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung aus ihm abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 1.500,00.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 60,00.
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