Amtsgericht Köln, 2008-01-28, 137 C 483/07

137 C 483/07Gericht erster Instanz28.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 483/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-28

Aktenzeichen: 137 C 483/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0128.137C483.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 137

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

€ 300,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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