Amtsgericht Köln, 2008-02-18, 71 IK 585/07

71 IK 585/07Gericht erster Instanz18.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 71 IK 585/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-18

Aktenzeichen: 71 IK 585/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0218.71IK585.07.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 71

Tenor

werden der Hauptantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin und der Hilfsantrag auf Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Gegenstandswert (§ 58 GKG): bis 300,00 Euro

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