71 IK 585/07•Amtsgericht Köln, 2008-02-18, 71 IK 585/07
Amtsgericht Köln, 2008-02-18, 71 IK 585/07
71 IK 585/07Gericht erster Instanz18.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 71 IK 585/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-18
Aktenzeichen: 71 IK 585/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0218.71IK585.07.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 71
Tenor
werden der Hauptantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin und der Hilfsantrag auf Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): bis 300,00 Euro
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