Amtsgericht Köln, 2008-03-13, 266 C 131/07

266 C 131/07Gericht erster Instanz13.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 266 C 131/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-13

Aktenzeichen: 266 C 131/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0313.266C131.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 266

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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