Amtsgericht Köln, 2008-11-05, 143 C 163/08

143 C 163/08Gericht erster Instanz05.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 143 C 163/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-05

Aktenzeichen: 143 C 163/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1105.143C163.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 143

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages ab-

wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe

von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet..

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