134 C 348/08•Amtsgericht Köln, 2008-11-18, 134 C 348/08
Amtsgericht Köln, 2008-11-18, 134 C 348/08
134 C 348/08Gericht erster Instanz18.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 134 C 348/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-18
Aktenzeichen: 134 C 348/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1118.134C348.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 134
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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