Amtsgericht Köln, 2008-11-18, 134 C 348/08

134 C 348/08Gericht erster Instanz18.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 134 C 348/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-18

Aktenzeichen: 134 C 348/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1118.134C348.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 134

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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