269 C 339/08•Amtsgericht Köln, 2008-11-19, 269 C 339/08
Amtsgericht Köln, 2008-11-19, 269 C 339/08
269 C 339/08Gericht erster Instanz19.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 269 C 339/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-19
Aktenzeichen: 269 C 339/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1119.269C339.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 269
Tenor
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 2.500,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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