Amtsgericht Köln, 2008-11-19, 269 C 339/08

269 C 339/08Gericht erster Instanz19.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 269 C 339/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-19

Aktenzeichen: 269 C 339/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1119.269C339.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 269

Tenor

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 2.500,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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