Amtsgericht Köln, 2008-12-03, 203 C 185/08

203 C 185/08Gericht erster Instanz03.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 203 C 185/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-03

Aktenzeichen: 203 C 185/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1203.203C185.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 203

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, die Wohnungen der Kläger im Erdgeschoss links und im dritten Obergeschoss mitte des Hauses D. Straße, 50733 Köln dadurch in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen, dass eine vor dem Flurfenster der Wohnung gelegene Mauer, in einem Abstand von ca. 30 cm vor dem Fenster stehend, das Fenster zu einem Drittel verdeckend, zurück gebaut wird.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120.000,00 €.

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