301 F 14/08•Amtsgericht Köln, 2008-12-11, 301 F 14/08
Amtsgericht Köln, 2008-12-11, 301 F 14/08
301 F 14/08Gericht erster Instanz11.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 301 F 14/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-11
Aktenzeichen: 301 F 14/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1211.301F14.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 301
Tenor
Die der Antragsgegnerin bewilligte Prozesskostenhilfe wird auf die Folgesache Ehegattenunterhalt wegen eines Unterhaltes von monatlich 300,00 Euro erstreckt. Im übrigen wird der Prozesskostenhilfe-Antrag der Antragsgegnerin für die Folgesache Unterhalt zurückgewiesen.
Der Antrag des Antragstellers, die Prozesskostenhilfe auf die Folgesache Ehegattenunterhalt zu erstrecken, wird zurückgewiesen.
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