Amtsgericht Köln, 2008-12-11, 301 F 14/08

301 F 14/08Gericht erster Instanz11.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 301 F 14/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-11

Aktenzeichen: 301 F 14/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1211.301F14.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 301

Tenor

Die der Antragsgegnerin bewilligte Prozesskostenhilfe wird auf die Folgesache Ehegattenunterhalt wegen eines Unterhaltes von monatlich 300,00 Euro erstreckt. Im übrigen wird der Prozesskostenhilfe-Antrag der Antragsgegnerin für die Folgesache Unterhalt zurückgewiesen.

Der Antrag des Antragstellers, die Prozesskostenhilfe auf die Folgesache Ehegattenunterhalt zu erstrecken, wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.