Amtsgericht Köln, 2008-12-12, 313 F 283/99

313 F 283/99Gericht erster Instanz12.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 313 F 283/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-12

Aktenzeichen: 313 F 283/99

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1212.313F283.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 313

Tenor

Das Umgangsrecht des Antragsgegners mit dem gemeinsamen Sohn A. der Beteiligten, geboren am 00.00.0000, wird bis zum 31.12. 2011 ausgeschlossen.

Weitere Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird in Abänderung des früheren Beschlusses wegen Umfangs und Schwierigkeit auf 5000 EUR festgesetzt; bezüglich des Zwangsgeldverfahrens verbleibt es bei dem Wert von 3000 EUR.

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