Amtsgericht Köln, 2008-12-15, 137 C 317/08

137 C 317/08Gericht erster Instanz15.12.2008

Regest

Beantragt eine als e. V organisierte Interessengemeinschaft die behördlichen Genehmigungen, die für die Durchführung eines Stadtfestes mit verkaufsoffenem Sonntag erforderlich sind, verletzt er damit nicht ohne Weiteres schuldhaft Rechte von Urhebern, wenn während des Festes ein Dritter auf einer von der Stadt ihm kostenlos überlassenen Fläche die öffentliche Wiedergabe von Musik veranlasst.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 317/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-15

Aktenzeichen: 137 C 317/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1215.137C317.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 137

Leitsätze

Beantragt eine als e. V organisierte Interessengemeinschaft die behördlichen Genehmigungen, die für die Durchführung eines Stadtfestes mit verkaufsoffenem Sonntag erforderlich sind, verletzt er damit nicht ohne Weiteres schuldhaft Rechte von Urhebern, wenn während des Festes ein Dritter auf einer von der Stadt ihm kostenlos überlassenen Fläche die öffentliche Wiedergabe von Musik veranlasst.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 450,00 abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.