269 C 302/08•Amtsgericht Köln, 2008-12-17, 269 C 302/08
Amtsgericht Köln, 2008-12-17, 269 C 302/08
269 C 302/08Gericht erster Instanz17.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 269 C 302/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-17
Aktenzeichen: 269 C 302/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:1217.269C302.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 269
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 212,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 58,40 Euro seit dem 18.06.2007, aus 72,96 Euro seit dem 26.08.2007 und aus 81,47 Euro seit dem 29.10.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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