269 C 293/08•Amtsgericht Köln, 2009-01-28, 269 C 293/08
Amtsgericht Köln, 2009-01-28, 269 C 293/08
269 C 293/08Gericht erster Instanz28.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 269 C 293/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-28
Aktenzeichen: 269 C 293/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0128.269C293.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 269
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.