VR 10605•Amtsgericht Köln, 2009-01-28, VR 10605
Amtsgericht Köln, 2009-01-28, VR 10605
VR 10605Gericht erster Instanz28.01.2009
Regest
Mitteilungen über im Vereins-/ Handelsregister eingetragene Tatsachen erfolgen durch Übersendung eines einfachen Registerauszugs. Die Kosten für diesen Registerauszug sind vom Antragssteller zu tragen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — VR 10605 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-28
Aktenzeichen: VR 10605
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0128.VR10605.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vereinsregisterabteilung
Leitsätze
Mitteilungen über im Vereins-/ Handelsregister eingetragene Tatsachen erfolgen durch Übersendung eines einfachen Registerauszugs. Die Kosten für diesen Registerauszug sind vom Antragssteller zu tragen.
Tenor
wird die mit Schreiben vom 12.01.2009 erhobenen Erinnerung gegen den Kostenansatz (Gebühr gemäß § 73, 89 KostO für die Erteilung eines beglaubigten Vereinsregisterauszugs) zurückgewiesen, soweit ein über 10,00 EUR hinausgehender Betrag angesetzt worden ist.
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