Amtsgericht Köln, 2009-02-02, 139 C 473/08

139 C 473/08Gericht erster Instanz02.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 139 C 473/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-02

Aktenzeichen: 139 C 473/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0202.139C473.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 139

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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