139 C 473/08•Amtsgericht Köln, 2009-02-02, 139 C 473/08
Amtsgericht Köln, 2009-02-02, 139 C 473/08
139 C 473/08Gericht erster Instanz02.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 139 C 473/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-02
Aktenzeichen: 139 C 473/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0202.139C473.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 139
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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