Amtsgericht Köln, 2009-02-03, 321 F 121/08

321 F 121/08Gericht erster Instanz03.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 321 F 121/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-03

Aktenzeichen: 321 F 121/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0203.321F121.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 321

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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