Amtsgericht Köln, 2009-02-04, 147 C 247/08

147 C 247/08Gericht erster Instanz04.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 147 C 247/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-04

Aktenzeichen: 147 C 247/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0204.147C247.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 147

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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