Amtsgericht Köln, 2009-06-02, 146 C 62/09

146 C 62/09Gericht erster Instanz02.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 146 C 62/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-02

Aktenzeichen: 146 C 62/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0602.146C62.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 146

Tenor

1.)Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.)Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des vollstreckungsfähigen Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.