146 C 62/09•Amtsgericht Köln, 2009-06-02, 146 C 62/09
Amtsgericht Köln, 2009-06-02, 146 C 62/09
146 C 62/09Gericht erster Instanz02.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 146 C 62/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-02
Aktenzeichen: 146 C 62/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0602.146C62.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 146
Tenor
1.)Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.)Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % des vollstreckungsfähigen Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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