134 C 103/09•Amtsgericht Köln, 2009-07-14, 134 C 103/09
Amtsgericht Köln, 2009-07-14, 134 C 103/09
134 C 103/09Gericht erster Instanz14.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 134 C 103/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-14
Aktenzeichen: 134 C 103/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0714.134C103.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 134
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn
nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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