Amtsgericht Köln, 2009-07-28, 201 C 111/09

201 C 111/09Gericht erster Instanz28.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 201 C 111/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-28

Aktenzeichen: 201 C 111/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0728.201C111.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 201

Tenor

  1. Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an die Kläger 51,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 27.09.2009 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1/6 und die Kläger zu je 5/12.

  3. Das Urteil ist vorläufig vllstreckbar.

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