133 C 191/09•Amtsgericht Köln, 2009-08-04, 133 C 191/09
Amtsgericht Köln, 2009-08-04, 133 C 191/09
133 C 191/09Gericht erster Instanz04.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 133 C 191/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-04
Aktenzeichen: 133 C 191/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0804.133C191.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 133
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollsreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leiset.
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