Amtsgericht Köln, 2009-08-24, 127 C 641/08

127 C 641/08Gericht erster Instanz24.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 127 C 641/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-24

Aktenzeichen: 127 C 641/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0824.127C641.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 127

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 202,30 € nebst Zinsen

von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2008

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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