112 C 608/08•Amtsgericht Köln, 2009-08-28, 112 C 608/08
Amtsgericht Köln, 2009-08-28, 112 C 608/08
112 C 608/08Gericht erster Instanz28.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 112 C 608/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-28
Aktenzeichen: 112 C 608/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0828.112C608.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 112
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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