Amtsgericht Köln, 2009-08-28, 112 C 608/08

112 C 608/08Gericht erster Instanz28.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 112 C 608/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-28

Aktenzeichen: 112 C 608/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0828.112C608.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 112

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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