Amtsgericht Köln, 2009-08-31, 113 C 656/08

113 C 656/08Gericht erster Instanz31.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 113 C 656/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-31

Aktenzeichen: 113 C 656/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0831.113C656.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 113

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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