Amtsgericht Köln, 2009-09-01, 205 C 164/08

205 C 164/08Gericht erster Instanz01.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 205 C 164/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-01

Aktenzeichen: 205 C 164/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0901.205C164.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 205

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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