Amtsgericht Köln, 2009-09-09, 123 C 174/09

123 C 174/09Gericht erster Instanz09.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 123 C 174/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-09

Aktenzeichen: 123 C 174/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0909.123C174.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 123

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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