134 C 165/09•Amtsgericht Köln, 2009-11-17, 134 C 165/09
Amtsgericht Köln, 2009-11-17, 134 C 165/09
134 C 165/09Gericht erster Instanz17.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 134 C 165/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-17
Aktenzeichen: 134 C 165/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:1117.134C165.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 134
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.331,80 € nebst Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.08
sowie weitere 186,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit dem 04.06.09 zu zahlen; im Übrigen wird die
Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 38 %, die Beklagte
62 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden
Betrages.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht
die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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