Amtsgericht Köln, 2009-11-18, 312 F 238/08

312 F 238/08Gericht erster Instanz18.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 312 F 238/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-18

Aktenzeichen: 312 F 238/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:1118.312F238.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 312

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Verfahren mit der Rücknahme des Antrags durch die Antragsteller beendet ist.

Die gerichtlichen Auslagen haben die Antragsteller zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligen haben die Antragsteller zu erstatten.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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