Amtsgericht Köln, 2009-12-22, 205 C 143/09

205 C 143/09Gericht erster Instanz22.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 205 C 143/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-22

Aktenzeichen: 205 C 143/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:1222.205C143.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 205

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie

der Beklagten tragen der Kläger zu 93 % und die Beklagten zu 7 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten tragen die

Beklagten.

Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens, AG Köln 221 H 1/08

tragen der Kläger und die Drittwiderbeklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Vollstreckung der Beklagten

gegen den Kläger allerdings lediglich gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils

vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

Betrages leistet.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Drittwiderbeklagten durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils

vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Drittwiderbeklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.