71 IN 98/03•Amtsgericht Köln, 2010-02-16, 71 IN 98/03
Amtsgericht Köln, 2010-02-16, 71 IN 98/03
71 IN 98/03Gericht erster Instanz16.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 71 IN 98/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-16
Aktenzeichen: 71 IN 98/03
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0216.71IN98.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 71
Tenor
Der Schuldnerin wird die Restschuldbefreiung versagt.
Die durch den Versagungsantrag verursachten Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin; für die Gerichtskosten haften jedoch im Verhältnis zur Staatskasse vorrangig die Versagungsantragstellerinnen zu 1-3).
Gegenstandswert (§§ 28 , 23 Abs. 3 S. 2 RVG): 3.000,00 EUR.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.