Amtsgericht Köln, 2010-02-18, 209 C 473/09

209 C 473/09Gericht erster Instanz18.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 209 C 473/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-18

Aktenzeichen: 209 C 473/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0218.209C473.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 209

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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