268 C 20/09•Amtsgericht Köln, 2010-03-02, 268 C 20/09
Amtsgericht Köln, 2010-03-02, 268 C 20/09
268 C 20/09Gericht erster Instanz02.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 268 C 20/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-02
Aktenzeichen: 268 C 20/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0302.268C20.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 268
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt es nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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