Amtsgericht Köln, 2010-03-10, 132 C 304/07

132 C 304/07Gericht erster Instanz10.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 132 C 304/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-10

Aktenzeichen: 132 C 304/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0310.132C304.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abr. 132

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 600,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 18 % und die Beklagte zu 82 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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