137 C 546/09•Amtsgericht Köln, 2010-03-18, 137 C 546/09
Amtsgericht Köln, 2010-03-18, 137 C 546/09
137 C 546/09Gericht erster Instanz18.03.2010
Regest
Ein in einem Raum eines Gebäudes verlegter Massivholzdielenboden ist kein Bauwerk i.S. v. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 137 C 546/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-18
Aktenzeichen: 137 C 546/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0318.137C546.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 137
Leitsätze
Ein in einem Raum eines Gebäudes verlegter Massivholzdielenboden ist kein Bauwerk i.S. v. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 750,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor
der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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