Amtsgericht Köln, 2010-03-18, 137 C 546/09

137 C 546/09Gericht erster Instanz18.03.2010

Regest

Ein in einem Raum eines Gebäudes verlegter Massivholzdielenboden ist kein Bauwerk i.S. v. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 137 C 546/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-18

Aktenzeichen: 137 C 546/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0318.137C546.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 137

Leitsätze

Ein in einem Raum eines Gebäudes verlegter Massivholzdielenboden ist kein Bauwerk i.S. v. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 750,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor

der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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