Amtsgericht Köln, 2010-03-31, 125 C 417/09

125 C 417/09Gericht erster Instanz31.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 125 C 417/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-31

Aktenzeichen: 125 C 417/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0331.125C417.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 125

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage hin wird festgestellt, dass der Klägerin auch den Anspruch auf Zahlung weiterer 675,00 € wegen der Nutzung von Lichtbildern des Fotografen B. D. in den Angeboten zu ebay-Artikelnummern 1..., 2..., 3... nicht zusteht.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90% un die Beklagte zu 10%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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