125 C 417/09•Amtsgericht Köln, 2010-03-31, 125 C 417/09
Amtsgericht Köln, 2010-03-31, 125 C 417/09
125 C 417/09Gericht erster Instanz31.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 125 C 417/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-31
Aktenzeichen: 125 C 417/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0331.125C417.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 125
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird festgestellt, dass der Klägerin auch den Anspruch auf Zahlung weiterer 675,00 € wegen der Nutzung von Lichtbildern des Fotografen B. D. in den Angeboten zu ebay-Artikelnummern 1..., 2..., 3... nicht zusteht.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90% un die Beklagte zu 10%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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