Amtsgericht Köln, 2010-04-01, 202 C 329/09

202 C 329/09Gericht erster Instanz01.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 202 C 329/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-01

Aktenzeichen: 202 C 329/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0401.202C329.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 202

Tenor

Der unter TOP 3 auf der Eigentümerversammlung vom 20.10.2009 gefasste Beschluss über die Beauftragung der Arbeiten zur Wärmedämmung und Instandsetzung der bahndammseitigen Fassade N. Straße 27a und 29a, 50674 Köln sowie deren Finanzierung durch Erhebung einer Sonderumlage wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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