Amtsgericht Köln, 2010-04-20, 269 C 62/10

269 C 62/10Gericht erster Instanz20.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 269 C 62/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-20

Aktenzeichen: 269 C 62/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0420.269C62.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 269

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 577,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 555,60 Euro seit dem 05.11.2009 sowie aus 21,50 Euro seit dem 27.02.2010 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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