142 C 445/09•Amtsgericht Köln, 2010-04-26, 142 C 445/09
Amtsgericht Köln, 2010-04-26, 142 C 445/09
142 C 445/09Gericht erster Instanz26.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 445/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-26
Aktenzeichen: 142 C 445/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0426.142C445.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Tenor
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger aussergerichtliche Rechtverfolgungskosten in Höhe von 148,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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