Amtsgericht Köln, 2010-04-26, 142 C 445/09

142 C 445/09Gericht erster Instanz26.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 445/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-26

Aktenzeichen: 142 C 445/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0426.142C445.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Tenor

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger aussergerichtliche Rechtverfolgungskosten in Höhe von 148,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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