Amtsgericht Köln, 2010-05-12, 539 Ds 99/09

539 Ds 99/09Gericht erster Instanz12.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 539 Ds 99/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-12

Aktenzeichen: 539 Ds 99/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:0512.539DS99.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 539

Tenor

Das als Erinnerung zu wertende Rechtsmittel des Nebenklagevertreters vom 30.03.2010 wird - soweit nicht durch Beschluss der Rechtspflegerin beim Amtsgericht Köln durch Beschluss vom 15.04.2010 eine Abhilfe erfolgt ist, kostenpflichtig zurückgewiesen.

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